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Der Elektrobefund

Jede neue elektrische Anlage ist vor Ihrer ersten Inbetriebnahme zu prüfen und zu dokumentieren (E-Befund/Prüfbefund). Weiters muss dies auch geschehen, wenn die Anlage wesentlich verändert wird z.B. durch große Erweiterungen und/oder Umbauten. Ist die Erstüberprüfung erfolgt ist es wichtig und erforderlich die Anlage in bestimmten Zeitintervalle wiederkehrend zu überprüfen. Der Elektrobefund ist bei der fertigen Prüfung die Auswertung der elektrischen Anlage.

Das Ziel einer jeden Überprüfung ist es die Anlage zu überprüfen und somit auch sicherzustellen, dass die Anlage ordnungsgemäß (Betriebssicherheit) funktioniert und noch wichtiger der Personenschutz gegeben ist.

Auch elektrische Anlagen unterliegen einer Nutzungsdauer, so geht man davon aus das diese eine technische Lebensdauer von maximal 30 Jahren haben.

In der ÖVE/ÖNORM E8001-6 sind die Anforderungen an die Erst- sowie auch an die wiederkehrende Überprüfung festgehalten. Die Unterteilung der ÖNORM erfolgt in drei Abschnitten:

  • Prüfung Erstprüfung
  • Wiederkehrende und außerordentliche Prüfung
  • Anlagenbuch und Prüfbericht

Das Prüfen von Anlagen nach der E8001-6 erfolgt durch Besichtigen, Erproben und Messen. Im Anlagenbuch wird dokumentiert wie die Anlage geprüft worden ist und wann sie geprüft worden ist und ob sich die Anlage in der Zwischenzeit verändert hat (Umbau,..). Im Laufe der Zeit sollte damit eine umfassende Dokumentation der Anlage über den Lebenszyklus entstehen. Falls das Anlagenbuch nicht vorhanden ist, so ist ein Ersatzanlagenbuch zu erstellen.

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Wiederkehrende und außerordentliche Prüfung der elektrischen Anlage

Bei einer wiederkehrenden Prüfung versteht man die nochmalige Überprüfung der elektrischen Anlage nach einem bestimmten Zeitintervall und unter der Voraussetzung, dass das Anlagenbuch ordentlich geführt wurde. Eine außerordentliche Prüfung hingegen, bezieht sich auf das fehlen des ordnungsgemäß geführten Anlagenbuches. Wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen müssen nach den Anforderungen der jeweils gültigen Bestimmungen erfolgen und müssen zerstörungsfrei passieren, sodass die Sicherheit der Anlage gewährleistet wird. Weiters muss der Schutz von Personen und Nutztieren gegen elektrischen Schlag gegeben sein. Das Ergebnis und der Umfang der Prüfung müssen in der Form eines Prüfbefunds festgehalten werden. Beschädigungen, Verschlechterungen, Anlagenfehler und gefährliche Zustände, aber auch Einschränkungen des Prüfumfanges sind im Elektrobefund festzuhalten.

Laut der letztgültigen Fassung des Elektrotechnikgesetztes sind Anlagenbetreiber (Mieter, Pächter, Eigentümer,..) verpflichtet wesentliche Änderungen an der Anlage durch eine erneute Überprüfung zu dokumentieren (zB.: Änderung der Zuleitung, Änderung der Schutzmaßnahme, usw..). Bei gewerblichen Anlagen besteht die Überprüfungspflicht, die entweder von der Behörde vorgeschrieben wird (z.B. in der Betriebsanlagengenehmigung) und oder nach Vorgabe der Elektroschutzverordnung (ESV).

Prüfintervalle für den Elektrobefund

So ist nach ESV §9 folgende Prüffrist veranschlagt: für wiederkehrende Prüfungen sind Intervalle von längstens 5 Jahren vorgesehen, außer

  • wenn die elektrische Anlage nur geringen Belastungen ausgesetzt wird, wie z.B. in Büros oder Handels und Dienstleistungsbetrieben (außer es liegen besondere Gründe vor wie Nässe, Feuchte usw.. siehe hierzu auch §9 Abs (3))
  • maximal drei Jahre in Bereichen in welche explosionsgefährdeten Arbeitsstoffe verwendet werden
  • maximal ein Jahr in explosionsgefährdeten Bereichen in denen explosionsgefährdete Arbeitsstoffe verwendet werden und zusätzlich erschwerte Bedingungen gegeben sind lt. §9 Abs (3) – wie z.B. Feuchte, Nässe, Staub, Säure ……
  • maximal ein Jahr auf Baustellen sowie in jenen Teilen von Arbeitsstätten oder auswärtigen Arbeitsstellen und in denen feste mineralische Rohstoffe obertage gewonnen oder aufbereitet werden,
  • maximal sechs Monate bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau.
  • Oder die Behörde eine zusätzliche Überprüfung der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen verlangt.

Inhalt der Überprüfung/ E-Befund / Elektrobefund

Mindestens umfassen muss die Prüfung bei ortsgebunden Anlagen folgendes:

1. Sichtprüfung des Zustandes der Anlage
2. Basisschutz: Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren
3. Fehlerschutz: Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren
4. gegebenenfalls Schutzmaßnahmen des Zusatzschutzes
5. gegebenenfalls Erfassung des thermischen Zustandes relevanter elektrischer Betriebsmittel.

Welche Objekte werden mit einem Elektrobefund geprüft?

  • Gemeindewohnungen
  • Genossenschaftswohnungen
  • Einfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Betriebsgebäude
  • Bürogebäude
  • Geschäftslokal
  • etc…

Elektroattest

Wieviel kostet eine Befundung?

Es ist von großer Bedeutung, dass qualifiziertes Personal einen Elektrobefund erstellt. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass elektrische Anlagen und Geräte sicher und störungsfrei funktionieren. Lesen Sie mehr über die Kosten eines Attest.

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