Der Handwerkerbonus stellt einen finanziellen Anreiz für handwerkliche Leistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich dar. Gefördert werden Dienstleistungen von Handwerkern im eigenen Heim, wie beispielsweise Elektrikerarbeiten. Auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau oder der Schaffung von Wohnraum fallen darunter. Die Förderung erstreckt sich rückwirkend vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Es gibt zwei Förderjahre, nämlich 2024 und 2025. Für das Jahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit, während es im Jahr 2025 eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit gibt.
Insgesamt stehen dafür 300 Millionen Euro zur Verfügung. Ein wichtiges Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem einzigen Antrag zusammenzufassen, was die Antragstellung vereinfacht. Rechnungen müssen die Arbeitsleistung separat ausweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen auf Landes- und Bundesebene ist nicht zulässig.