Der Elektrobefund wird wieder fällig! Nach den gesetzlich geltenden Bestimmungen muss bei einem Mieterwechsel in Hauptmietwohnungen die elektrische Anlage zu überprüfen. Und zwar nach den Vorgaben des Elektrotechnikgesetztes (auch ETG 1992). Die Elektrotechnikverordnung (§7a ETV0 2002/A2) sagt uns welche Schritte bei einem Mieterwechsel erforderlich sind (§2 Abs. 1 MRG):
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die elektrische Anlage in einem Zustand ist, die sich des ETG 1992 entspricht (betrifft vorallem die Notwendigkeit eines wirksamen Fehlerschutzes). Daher durch die Prüfung eines gewerbetreibenden Elektrotechnikers mittels eines E Befund für Ihre Wohnung.
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Ein Personen und Sachschutz muss gewährleistet werden in Bezug auf die elektrische Anlage. Ein Einbau eines 30mA Fehlerschutzschalters ist hier das Mindeste! Mittlerweile sind Fehlerschutzschalter des Typs „AC“ nicht mehr zeitgemäß und liefern auch keinen entsprechenden Schutz vor auftretenden Gleichströmen. Unsere Empfehlung der Austausch auf Typ „A“.
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Ist bei der Vermietung kein positiver E Befund der Wohnung vorhanden, kann der Nachmieter nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage ordnungsgemäß funktioniert und sicher ist. Für diese Umsetzung ist der Vermieter zuständig.