Erstprüfung: Bei der Neuinstallation oder Errichtung Ihrer elektrischen Anlage, inklusive Anlagenbuch und Dokumentation.
Wiederkehrende Prüfung: Allgemeines Prüfungsintervall für elektrische Anlagen und bestehende Installationen ist 5 Jahre, je nach Beanspruchung kann dieses Intervall auch länger oder kürzer sein.
Außerordentliche Prüfung: Z.B. falls kein Anlagenbuch vorhanden ist oder bei wesentlichen Erweiterungen oder Änderungen der Anlage.
Vermietung von Wohnungen: Seit 2010 ist ein Elektrobefund bei der Vermietung von Wohnungen Pflicht.
Nach wesentlichen Änderungen: Bei Änderungen an der Anlage, wie z.B. Änderungen der Zuleitung oder der Schutzmaßnahme.
Spezialfälle: In bestimmten Bereichen (z.B. explosionsgefährdete Bereiche, Baustellen) gelten kürzere Prüffristen.